COVID-19: Verkürzung der Isolationsdauer von Personen, die positiv auf COVID-19 getestet wurden, Verkürzung der Gültigkeitsdauer der Impfzertifikate auf 9 Monate und Anpassung des 2G+ CovidCheck-Systems

(Achtung: Die unten stehenden Änderungen treten erst nach der Verabschiedung des Gesetzes in Kraft!)

Isolationsdauer

Am 04.Januar 2022 verabschiedete der Regierungsrat einen Gesetzesentwurf, in dem vorgeschlagen wurde, die maximale Isolationsdauer von 10 Tagen für Personen beizubehalten, die weder über einen vollständigen Impfschutz noch über eine Auffrischimpfung innerhalb von 6 Monaten verfügen.

Wenn die infizierten Personen geimpft sind oder eine Auffrischimpfung erhalten haben, sieht der Gesetzentwurf vor, die maximale Isolationszeit auf maximal 6 Tage zu verkürzen, vorausgesetzt, die betroffenen Personen führen am 5. und am 6. Tag ihrer Isolation zwei Antigen-Selbsttests durch, die jeweils negativ ausfallen.

Dauer der Gültigkeit derImpfzertifikate

In Übereinstimmung mit der Europäischen Kommission wird die allgemeine Gültigkeitsdauer von Impfzertifikaten auf 270 Tage (9 Monate) ab dem Datum festgelegt, ab dem die Impfung als vollständig gilt[1].

2G+ CovidCheck-System

Der vom Regierungsrat am 04.Januar 2022 verabschiedete Gesetzentwurf sieht vor, dass folgende Personen künftig von der Testpflicht unter den 2G+ CovidCheck-System befreit werden:

  • diejenigen, die über einen vollstängigen Impfschutz von weniger als 180 Tage verfügen;
  • diejenigen, die eine Auffrischimfpung erhalten haben; und
  • diejenigen, die über eine Genesungsbescheinigung verfügen.

[1] siehe Artikel 1, Punkt 27°, des abgeänderten Gesetzes vom 17. Juli 2020 zur Einführung einer Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie.

Pressemitteilung des Staatsministeriums / Ministeriums für Gesundheit

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