Staatsministerium // Die Luxemburger Regierung

Aufgabenbereiche

Laut Artikel 6 des abgeänderten großherzoglich-königlichen Erlasses vom 9. Juli 1857 betreffend der Organisation der Regierung des Großherzogtums Luxemburg, überwacht der Staatsminister den allgemeinen Geschäftsgang des Staates und sorgt für die Erhaltung der Einheit der Grundsätze, die in den verschiedenen Teilen des Staates anzuwenden sind.

Weiterlesen

Nachrichten

Regierungsrat

Illustration CDG
©SIP

Die Pressemitteilungen sind auf Französisch

Öffentlich-rechtliche Einrichtungen

Publikationen

Thema

©Digital Lëtzebuerg, tous droits réservés

Verdienstorden

Instruktionen und Formulare für die Verleihung von Verdienstorden (auf Französisch)