Mitteilung über das Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Barrierefreiheit von Wahlen

Das Staatsministerium und das Ministerium für Familie, Integration und die Großregion danken den Bürgern und Gemeinden für ihre Teilnahme an der Umfrage über die Zugänglichkeit der Wahlen, die über die Plattform "Zesumme Vereinfachen" durchgeführt wurde. Ebenfalls zu danken ist den Behindertenverbänden für ihre Vorschläge über Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit der Wahlen für Menschen mit Behinderungen, die sie dem Staatsministerium im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2019-2024 übermittelt haben.

Die Ergebnisse der Umfrage und die Umsetzbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen wurden von den zuständigen Ministerien in Zusammenarbeit mit den an der Ausführung beteiligten Akteuren analysiert. Die ausgewählten Maßnahmen lassen sich in folgende Kategorien einteilen:

  1. Aktives und passives Wahlrecht für Erwachsene unter Vormundschaft
  2. Gestaltung des Stimmzettels
  3. Zugänglichkeit des Wahllokals
  4. Information und Sensibilisierung

1. Aktives und passives Wahlrecht für Erwachsene unter Vormundschaft

Infolge der Verfassungsänderung, die den Ausschluss von Volljährigen, die unter Vormundschaft stehen, vom aktiven und passiven Wahlrecht von Rechts wegen aufhebt und die am 1. Juli 2023 in Kraft treten wird, wurde am 9. Februar 2023 ein Gesetzentwurf zur Änderung des geänderten Wahlgesetzes vom 18. Februar 2003 (parl. Dok. 8150) eingereicht, um die entsprechenden Gesetzesanpassungen in Übereinstimmung mit dem neuen Verfassungstext vorzunehmen. Der Gesetzentwurf sieht daher vor, dass volljährige Personen, die unter Vormundschaft stehen, ihr aktives und passives Wahlrecht von Rechts wegen und in allen Fällen ausüben können.

Da in Luxemburg jedoch Wahlpflicht besteht, und um zu vermeiden, dass der Vorteil, der den unter Vormundschaft stehenden Volljährigen gewährt wird, zu ihrem Nachteil ausgenutzt wird, wenn diese am stärksten benachteiligten Personen nicht über die nötigen Fähigkeiten verfügen, um ihre Wahlbeteiligung als obligatorisch anzusehen, ihr Recht durch Briefwahl auszuüben oder sich am Wahltag nicht persönlich vor Ort begeben können, wird vorgeschlagen, die unter Vormundschaft stehenden Volljährigen in die Liste der von Rechts wegen entschuldigten Personen aufzunehmen.

Es ist vorgesehen, dass diese Gesetzesänderungen erstmals bei den Parlamentswahlen im Oktober 2023 Anwendung finden.

2. Gestaltung des Stimmzettels

a) Der oben erwähnte Gesetzentwurf Nr. 8150 schlägt vor, dass die Logos der politischen Parteien (sofern sie über solche verfügen) auf den Stimmzetteln für die Parlaments- und Europawahlen abgebildet werden, um diese für Personen mit sensorischen oder kognitiven Behinderungen besser lesbar und leichter ausfüllbar zu machen.

b) Das visuelle Format des Stimmzettels soll angepasst werden (z.B. angepasste Schriftart, zusätzliche Kontraste, usw.), um den Stimmzettel für Wähler mit einer Sehbehinderung zugänglicher zu gestalten.

3. Barrierefreiheit des Wahllokals

a) Die oben erwähnte Gesetzentwurf Nr. 8150 sieht vor, dass Erwachsene unter Vormundschaft und Wähler mit kognitiven Beeinträchtigungen zu der Gruppe von Personen gehören, die am Wahltag die Möglichkeit haben, sich in die Wahlkabine begleiten zu lassen. Diese Gesetzesänderung wird nach ihrer Verabschiedung erstmals bei den Parlamentswahlen im Oktober 2023 zur Anwendung kommen.

b) Um am Wahltag zum Wahllokal zu gelangen, werden die Fahrten zum und vom Wahllokal nicht auf das jährliche Fahrtenkontingent der Adapto-Nutzer angerechnet. Diese Maßnahme wird voraussichtlich erstmals bei den Parlamentswahlen im Oktober 2023 zur Anwendung kommen.

4. Information und Sensibilisierung

a) Derzeit werden Maßnahmen geprüft, um Fernsehsendungen und Wahlwerbespots, die im Rahmen der Parlaments- und Europawahlen ausgestrahlt werden (z. B. Diskussionsrunden und politische Debatten), für Menschen mit Hörbehinderungen zugänglich zu machen (z. B. durch Untertitel).

b) Um die Gemeinden für das Thema der Barrierefreiheit bei Wahlen zu sensibilisieren, wird ihnen vor jeder Wahl ein Rundschreiben mit einem Informationspaket und Empfehlungen zugesandt. Dieses Paket enthält:

  • Die Broschüre "Zugänglichkeit des Wahllokals", herausgegeben von Info-Handicap;
  • Ein Dokument mit Informationen über das Antragsverfahren sowie über die Verwendung von taktilen Wahlunterlagen, die vom Zentrum für die Entwicklung von Sehkompetenzen (CDV) verteilt und in den Wahllokalen ausgelegt werden;
  • die Broschüre "Check Politik", die politische und gesellschaftliche Themen des Großherzogtums Luxemburg in leichter Sprache erklärt und vom Zentrum für politische Bildung erarbeitet wurde.

c) Die Wahlbenachrichtigung und die Anweisungen für die Wähler werden vom Offiziellen Zentrum für leichte Sprache in Luxemburg "KLARO" der APEMH in "Leichter Sprache" herausgegeben.

d) Videos zum Ausfüllen des Wahlzettels werden vom "Zentrum fir politesch Bildung" in Zusammenarbeit mit KLARO und dem Ministerium für Familie, Integration und die Großregion produziert und auf verschiedenen Internetseiten zur Verfügung gestellt.

e) Alle Informationen über die von den Behindertenverbänden im Rahmen der Wahlen initiierten Projekte werden in barrierefreier Form auf der offiziellen Wahlwebsite www.elections.public.lu veröffentlicht. ​

f) Eine Reihe von Informationen über die Wahlen, die auf der Website Guichet.lu veröffentlicht werden, sind in "Leichter Sprache" verfügbar.

g) Das Ministerium für Familie, Integration und die Großregion hat die Sensibilisierungskampagne "Ich kann wählen" gestartet, um die nicht-luxemburgischen Einwohner zu ermutigen, sich in die Wählerlisten für die Kommunalwahlen am 11. Juni 2023 eintragen zu lassen. Im Rahmen der Kampagne wurde eine mehrsprachige und multimediale Kommunikation entwickelt, um diese Einwohner über ihr Wahlrecht zu informieren.

Alle diese Maßnahmen bilden zusammen mit den bereits bestehenden einen soliden Rahmen, um zu gewährleisten, dass alle Bürger ihre politischen Rechte auf der Grundlage der Gleichheit uneingeschränkt ausüben und ihren Willen frei und ohne Diskriminierung zum Ausdruck bringen können, und stellen somit einen wichtigen Schritt bei der Umsetzung des anhaltenden Engagements der Regierung für den Aufbau einer gerechteren, offeneren und integrativeren Gesellschaft dar.

Pressemitteilung des Staatsministeriums und des Ministeriums für Familie, Integration und die Großregion

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