"Mateneen. Fir all Famill. Fir all Kand." Premierminister Luc Frieden und die Minister Gilles Roth, Claude Meisch und Max Hahn stellen weitreichendes Maßnahmenpaket für Familien und Kinder vor

Am 6. Januar 2026 haben Premierminister Luc Frieden, Finanzminister Gilles Roth, der Minister für Bildung, Kinder und Jugend, Claude Meisch, sowie der Minister für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen, Max Hahn, ein weitreichendes Maßnahmenpaket für Familien und Kinder vorgestellt. Unter dem Leitmotiv: "Mateneen. Fir all Famill. Fir all Kand."

Premierminister Luc Frieden erklärt: "Die heute angekündigten Maßnahmen setzen die vorrangigen Ziele der Regierung um: Stärkung der Kaufkraft aller Bürger, bessere Berücksichtigung der Vielfalt der Familienkonstellationen sowie Stärkung des sozialen Zusammenhalts durch einen ehrgeizigen Kampf gegen das Armutsrisiko, insbesondere gegen Kinderarmut. Sie setzen die seit 2023 verfolgte Regierungspolitik konsequent fort und zielen darauf ab, jedem Kind die besten Voraussetzungen zu garantieren, um aufzuwachsen, sich zu entfalten und seine Zukunft aufzubauen."

Einige dieser Maßnahmen sind Teil des Nationalen Aktionsplans zur Prävention und Bekämpfung von Armut, dessen Eckpunkte bereits am 9. Dezember 2025 vorgestellt wurden.

I. Weitreichende Steuerreform – Einführung einer einheitlichen Steuerklasse ab dem 1. Januar 2028

Nach den Steuererleichterungen durch die Anpassung des Einkommensteuertarifs um 6,5 Indexstufen in den Jahren 2024 und 2025 stellt die Einführung einer einheitlichen Steuerklasse ab dem 1. Januar 2028 einen echten Paradigmenwechsel in der Besteuerung natürlicher Personen dar.

Ab diesem Datum werden alle neuen Steuerpflichtigen sowie diejenigen, die heute den Steuerklassen 1 und 1a angehören, gemäß dieser neuen Steuerklasse besteuert. Steuerpflichtige, die vor dem 1. Januar 2028 gemeinsam besteuert wurden, können weiterhin 25 Jahre lang vom Tarif der bisherigen Steuerklasse 2 profitieren.

Vielfältige Reform-Ziele:

  • Mehr Steuergerechtigkeit durch eine einheitliche Steuerklasse, die der Vielfalt heutiger Familienmodelle Rechnung trägt

Die einheitliche Steuerklasse berücksichtigt die gesellschaftliche Wirklichkeit von heute. Eine Mutter bleibt eine Mutter. Ein Vater bleibt ein Vater – unabhängig vom Zivilstand.

  • Mehr Vorhersehbarkeit und finanzielle Stabilität, auch bei plötzlichen Änderungen der Familiensituation

Wenn heute z. B. der Tod einer Person dazu führt, dass der überlebende Ehepartner nach drei Jahren die Steuerklasse 2 verliert, wird dies in Zukunft nicht mehr der Fall sein.

Dank der einheitlichen Steuerklasse gibt es keine Klassenwechsel mehr. Der Steuertarif bleibt gleich und garantiert damit mehr Vorhersehbarkeit und finanzielle Stabilität.

  • Mehr Kaufkraft durch Steuererleichterungen für die Mehrheit der Steuerpflichtigen sowie eine Übergangsfrist von 25 Jahren für die anderen

Mit der neuen Steuerklasse wird der Steuereingangsbetrag deutlich erhöht auf 26.650 Euro (gegenüber derzeit 13.230 Euro in der Steuerklasse 1). Dadurch führt der neue Tarif zu einer spürbaren Senkung des durchschnittlichen Steuersatzes.

Der neue Steuertarif ist für alle Steuerpflichtigen der bisherigen Steuerklasse 1 – insbesondere für junge Menschen – sowie für Steuerpflichtige der Klasse 1a günstiger. Gleiches gilt für etwa 85 Prozent der Steuerpflichtigen der Klasse 2.

Die übrigen Steuerpflichtigen werden weiterhin von der aktuellen Steuerklasse 2 und dem sogenannten Splitting für eine Übergangszeit von 25 Jahren profitieren. Es kommt zu keinen finanziellen Einbußen für niemanden.

Neu ist auch: Im Falle eines Todes oder einer Scheidung während der Übergangszeit bleibt der Vorteil des bisherigen Tarifs der Steuerklasse 2 fünf Jahre lang bestehen (statt der bisherigen drei Jahre).

  • Mehr Unterstützung für Personen, die ihre Erwerbstätigkeit reduzieren, um sich um Kinder oder pflegebedürftige Personen zu kümmern

Eltern profitieren doppelt: Zum einen durch einen neuen Freibetrag, dem sogenannten "Kleinkindfreibetrag" von 5.400 Euro pro Jahr und pro Kind unter 3 Jahren. Diese Altersgrenze trägt dem Umstand Rechnung, dass Kinder ab 3 Jahren Zugang zur kindlichen Früherziehung haben.

Zum anderen sind Beiträge für eine freiwillige Rentenversicherung zugunsten des Ehegattens oder Partners, der seine Erwerbstätigkeit reduziert oder beendet hat, weiterhin als Sonderausgaben abzugsfähig. So werden die Rentenansprüche dieser Person langfristig gesichert.

  • Mehr Unterstützung für Alleinerziehende

Der Betrag des Alleinerziehenden-Steuerguthabens wird noch einmal auf 4.008 Euro erhöht (gegenüber derzeit 3.504 Euro). Diese Maßnahme soll der besonderen Situation von Alleinerziehenden Rechnung tragen, die einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt sind.

Der Freibetrag für Kinder, die nicht im Haushalt des Steuerzahlers leben, wird ebenfalls von 5.424 Euro auf 5.928 Euro angehoben.

  • Mehr steuerliche Abzugsmöglichkeiten

Mit Inkrafttreten der Steuerreform wird der Höchstbetrag für den Abzug von Schuldzinsen sowie Versicherungsprämien und -beiträgen auf 900 Euro festgelegt (statt bisher 672 Euro).

Der jährlich abzugsfähige Betrag für Beiträge im Rahmen eines Bausparvertrags wird für Personen zwischen 18 und 40 Jahren von 1.344 Euro auf 1.500 Euro erhöht, in den anderen Fällen von 672 Euro auf 900 Euro.

Auch der Pauschalbetrag für Haushaltskosten, Pflege- und Betreuungsaufwendungen sowie Kinderbetreuungskosten wird auf 6.000 Euro angehoben (statt der bisherigen 5.400 Euro).

Schließlich werden die Einkommensgrenzen für den Abzug außergewöhnlicher Belastungen, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erheblich mindern, deutlich angepasst.

  • Einführung eines Indexierungsmechanismus für den Steuertarif

Im Rahmen der Steuerreform wird auch vorgeschlagen, den Steuertarif nach jeweils drei Indexstufen anzupassen. Dies dient als Korrektiv gegen die "kalte Progression", die durch die anhaltende Preissteigerung entsteht.

Gilles Roth kommentiert: "Das heute vorgestellte Maßnahmenpaket ist die Quintessenz der Arbeit dieser Regierung: eine Politik mit Fokus auf Familien und Kindern. Mit einer umfassenden Steuerreform ohne Verlierer und mit erheblichen Steuererleichterungen für einen sehr großen Teil der Bevölkerung. Ein neues Steuersystem, das speziell die Präsenz von Kindern im Haushalt berücksichtigt. Ein Steuersystem, das auf junge Menschen und Alleinerziehende ausgerichtet ist. Ein Steuersystem, das den Erwartungen älterer Menschen entspricht. Kurz gesagt: ein Steuersystem, das den gesellschaftlichen Realitäten von heute gerecht wird."

II. Reform des Chèque-service accueil (CSA) für außerschulische Kinderbetreuung: eine Investition zur finanziellen Entlastung von Familien

Mit der Reform des Chèque-service accueil Systems verbessert die Regierung den Zugang zu Bildungs- und Betreuungsangeboten (Krippen, Kindertagesstätten, Schulfoyers, Tageseltern…). Der CSA ist ein Schlüsselelement, um einen gerechten Zugang zu non-formaler Bildung zu gewährleisten und Kinderarmut zu bekämpfen.

"Die non-formale Bildung in Krippen, Kindertagesstätten und bei Tageseltern macht unsere Kinder stärker. Mit der Reform des Chèque-service accueil entlasten wir die Eltern erneut erheblich, je nach Situation bis zu mehreren tausend Euro pro Haushalt und Jahr. Die Kinder profitieren von hochwertiger Betreuung, die Eltern von finanzieller Entlastung. Eine hochwertige und bezahlbare Kinderbetreuung ist die beste Garantie gegen Kinderarmut. Heute und in Zukunft", betont Claude Meisch, Minister für Bildung, Kinder und Jugend.

Der Zugang zu Bildungs- und Betreuungsangeboten ist ein wesentlicher Hebel, um das Familien- und Berufsleben der Eltern in Einklang zu bringen. Zahlreiche Studien belegen, dass eine hochwertige Betreuung in einer non-formalen Bildungseinrichtung positive Auswirkungen sowohl auf die emotionale Entwicklung der Kinder als auch auf ihre schulischen Leistungen hat. Die Reform des Chèque-service accueil ist eine Investition in die Qualität non-formaler Bildungsangebote.

Ein Hebel für Chancengleichheit

Die Reform umfasst vier Hauptbereiche: finanzielle Entlastung der Eltern, Garantie eines Betreuungsplatzes für jedes Kind bis 2030, Verbesserung der Qualität der Dienstleistungen und eine verstärkte Governance.

Eine erhebliche finanzielle Entlastung

Um die finanzielle Belastung der Eltern zu verringern und eine gerechtere Verteilung der Kosten zu gewährleisten, werden mehrere Maßnahmen umgesetzt, begleitet von gezielten Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen der Bekämpfung der Kinderarmut.

  • Um eine gerechtere und den tatsächlichen Bedürfnissen angepasste Abrechnung zu gewährleisten, gelten neue Abrechnungsregeln. In allen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen wird eine einheitliche Preisgestaltung angewendet; es werden keine Zuschläge mehr berechnet. Die Abrechnung erfolgt nach den Präsenzzeiten, für die das Kind eingeschrieben ist, und nicht mehr nach einem den Eltern auferlegten Stundenkontingent. Die Eltern können ihren Bedarf an Betreuungsstunden monatlich anpassen.
  • Die CSA- Einstufungstabelle (barème) wird angepasst. Um die Kinderarmut weiter zu verringern, erhalten Haushalte mit einem Einkommen von weniger als oder gleich dem 3,5-fachen des sozialen Mindestlohns eine gezielte finanzielle Entlastung.
  • Kinder im Alter von 1-4 Jahren, die von Tageseltern betreut werden, erhalten 20 Stunden kostenlose Betreuung pro Woche.

79 Millionen Euro Ersparnis für Eltern pro Jahr

Die Gesamteinsparungen für Haushalte, berechnet für alle Kinder, belaufen sich auf 79 Millionen Euro pro Jahr und werden durch staatliche Ausgleichszahlungen an die Bildungs- und Betreuungseinrichtungen finanziert.

Ein Haushalt mit einem zweijährigen Kind, das eine nicht konventionierte Bildungs- und Betreuungseinrichtung besucht und dessen Einkommen das 2- bis 2,5-fache des sozialen Mindestlohns beträgt, kann je nach Anzahl der Betreuungsstunden 5.064 Euro pro Jahr einsparen.

Die finanziellen Erleichterungen werden durch weitere Maßnahmen ergänzt. Die Regierung bekräftigt ihr Ziel, bis 2030 jedem Kind einen Platz in einer Bildungs- und Betreuungseinrichtung zu garantieren. Sie wird weiter gezielt in die Qualität der Dienstleistungen investieren. Neue Governance-Regeln werden die Transparenz stärken und sicherstellen, dass Investitionen in die non-formale Bildung tatsächlich den Kindern zugutekommen.

III. Verstärkte Unterstützung für Familien – strukturelle Erhöhung des Kindergeldes und Einführung einer gezielten finanziellen Unterstützung für einkommensschwache Haushalte mit schulpflichtigen Kindern

Angesichts dieser grundlegenden Steuerreform ist es eine zentrale Priorität, die Unterstützung für Familien, insbesondere Haushalte mit Kindern, zu verstärken.

Aus diesem Grund werden verschiedene Anpassungen der Leistungen der Zukunftskasse (CAE) vorgenommen:

  • Strukturelle Erhöhung des Kindergelds um 45 Euro für Kinder bis zum Alter von 12 Jahren und um 60 Euro für Kinder über 12 Jahren;
  •  Einführung einer gezielten finanziellen Unterstützung für einkommensschwache Haushalte mit schulpflichtigen Kindern in Höhe von bis zu 3.000 Euro pro Kind und Jahr;
  • Erhöhung der Beihilfe für den Schulanfang um 60 Euro für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren und um 90 Euro für Kinder über 12 Jahren;
  • Einführung einer vierten Stufe bei den Geburtsprämien;
  • Automatische Indexierung der Beihilfe für den Schulanfang, der zusätzlichen Sonderbeihilfe und der Geburtsprämien.

"Im Rahmen dieses bedeutenden gesellschaftlichen Wandels ist es für uns von entscheidender Bedeutung, den Fokus auf die Familien zu legen. Das Ziel ist es, jedem Kind ein Aufwachsen unter den bestmöglichen Bedingungen zu ermöglichen. Wir wollen sicherzustellen, dass seine Bedürfnisse unabhängig von der Situation der Eltern erfüllt werden", betont Familienminister Max Hahn.

Pressemitteilung vom Staatsministerium / Ministerium der Finanzen / Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen / Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend